Geschenke An GeschäFtsfreunde 2024 Buchen Skr03 Sicher Meistern
geschenke an geschäftsfreunde 2024 buchen skr03 – ein Thema, das auf den ersten Blick trocken wirkt, doch bei genauerer Betrachtung ein Labyrinth aus Paragraphen, Fallstricken und Chancen offenbart. Es ist die Kunst, Wertschätzung zu zeigen, ohne dabei das Finanzamt zu verärgern oder gar Compliance-Regeln zu verletzen. Begleiten Sie uns auf eine Reise durch die Untiefen der Buchhaltung und Steuergesetzgebung, um Licht in dieses komplexe Terrain zu bringen.
In diesem umfassenden Leitfaden beleuchten wir die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen für Geschenke an Geschäftspartner im Jahr 2024, tauchen tief in die spezifischen Buchungspraktiken des SKR03 ein und erörtern die Notwendigkeit robuster interner Richtlinien. Darüber hinaus adressieren wir spezielle Fälle und Herausforderungen, um Ihnen eine praxistaugliche Orientierung für den gesetzeskonformen Umgang mit Geschäftspräsenten zu bieten.
Rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen für Geschenke an Geschäftspartner

Die korrekte Handhabung von Geschenken an Geschäftspartner ist im deutschen Steuerrecht von großer Bedeutung, da sie direkte Auswirkungen auf die Abzugsfähigkeit als Betriebsausgaben und die umsatzsteuerliche Behandlung haben. Unternehmen müssen die spezifischen Vorschriften genau kennen und anwenden, um steuerliche Nachteile oder Nachforderungen zu vermeiden. Die folgenden Ausführungen beleuchten die aktuellen Regelungen für das Jahr 2024, die bei der Buchung solcher Aufwendungen im SKR03 zu beachten sind.
Steuerliche Freigrenzen und Abzugsfähigkeiten
Geschenke an Geschäftspartner sind grundsätzlich nur unter bestimmten Voraussetzungen als Betriebsausgaben abzugsfähig. Die zentrale Regelung hierfür ist die steuerliche Freigrenze pro Empfänger und Wirtschaftsjahr. Diese Grenze ist entscheidend dafür, ob und in welchem Umfang die Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden können.
Die Freigrenze für Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Schenkenden sind, beträgt im Jahr 2024 unverändert 35 Euro netto pro Empfänger und Wirtschaftsjahr.
Es ist wichtig zu beachten, dass es sich hierbei um eine Freigrenze handelt. Wird der Wert eines Geschenks – oder die Summe mehrerer Geschenke an denselben Empfänger innerhalb eines Wirtschaftsjahres – auch nur um einen Cent überschritten, ist der gesamte Betrag nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig. Geschenke, deren Wert die Freigrenze von 35 Euro netto pro Empfänger und Wirtschaftsjahr nicht übersteigt, sind hingegen vollumfänglich als Betriebsausgaben abzugsfähig, sofern sie betrieblich veranlasst sind und nicht als Gegenleistung für eine Leistung des Empfängers dienen.
Relevante Paragraphen des Einkommensteuer- und Umsatzsteuergesetzes
Die steuerliche Behandlung von Geschenken an Geschäftspartner wird primär durch Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes (EStG) und des Umsatzsteuergesetzes (UStG) geregelt. Ein fundiertes Verständnis dieser Paragraphen ist unerlässlich für die korrekte Anwendung und Dokumentation.Die maßgeblichen Paragraphen sind:
- Einkommensteuergesetz (EStG):
- § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG: Dieser Paragraph regelt die Nichtabzugsfähigkeit von Betriebsausgaben für Geschenke. Er besagt, dass Aufwendungen für Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind, den Gewinn nicht mindern dürfen, soweit sie 35 Euro übersteigen. Die 35-Euro-Grenze ist eine Freigrenze.
- Umsatzsteuergesetz (UStG):
- § 3 Abs. 1b UStG: Dieser Paragraph definiert die unentgeltliche Wertabgabe. Geschenke, für die beim Einkauf ein Vorsteuerabzug vorgenommen wurde und die über der 35-Euro-Nettogrenze liegen, gelten als unentgeltliche Wertabgabe und unterliegen der Umsatzsteuer.
- § 15 Abs. 1a UStG: Dieser Paragraph regelt den Vorsteuerabzug bei Geschenken. Ein Vorsteuerabzug ist nur zulässig, wenn die Aufwendungen für das Geschenk die Freigrenze von 35 Euro netto nicht übersteigen.
Bedingungen für den Betriebsausgabenabzug und Aufzeichnungspflichten
Damit Geschenke an Geschäftspartner als Betriebsausgaben anerkannt werden, müssen neben der Einhaltung der Freigrenze weitere Bedingungen erfüllt sein und spezifische Aufzeichnungspflichten beachtet werden. Diese Maßnahmen dienen der Nachvollziehbarkeit und der Einhaltung der steuerlichen Vorschriften.Die wesentlichen Bedingungen für den Betriebsausgabenabzug sind:
- Betriebliche Veranlassung: Das Geschenk muss einen direkten Bezug zur Geschäftstätigkeit des Schenkenden aufweisen und nicht primär privaten Zwecken dienen. Typische Anlässe sind beispielsweise Geschäftsjubiläen, Weihnachten oder die Pflege von Kundenbeziehungen.
- Keine Gegenleistung: Das Geschenk darf nicht als Gegenleistung für eine Leistung des Empfängers angesehen werden. Andernfalls würde es sich um ein Entgelt handeln und nicht um ein Geschenk im steuerlichen Sinne.
- Einhaltung der Freigrenze: Der Wert des Geschenks (oder die Summe der Geschenke an einen Empfänger pro Wirtschaftsjahr) darf die Nettogrenze von 35 Euro nicht überschreiten.
Zusätzlich zu diesen Bedingungen sind strenge Aufzeichnungspflichten einzuhalten. Die Finanzverwaltung verlangt eine detaillierte Dokumentation, um die Abzugsfähigkeit prüfen zu können. Dies beinhaltet insbesondere:
- Empfängerangaben: Name und Anschrift des Empfängers.
- Anlass des Geschenks: Eine kurze Beschreibung des Grundes für das Geschenk (z.B. "Weihnachtsgeschenk", "Jubiläum").
- Datum der Zuwendung: Der Zeitpunkt, an dem das Geschenk übergeben wurde.
- Gegenstand und Wert des Geschenks: Eine genaue Beschreibung des Geschenks und sein Nettowert.
- Getrennte Aufzeichnung: Die Aufwendungen für Geschenke müssen getrennt von den übrigen Betriebsausgaben aufgezeichnet werden, typischerweise auf einem eigenen Konto im SKR03 (z.B. Konto 4630 "Geschenke abzugsfähig" oder 4635 "Geschenke nicht abzugsfähig"). Dies ermöglicht eine schnelle Identifizierung und Prüfung durch das Finanzamt.
Behandlung der Vorsteuer bei Geschenken
Die umsatzsteuerliche Behandlung von Geschenken ist eng mit der einkommensteuerlichen Abzugsfähigkeit verbunden und erfordert besondere Aufmerksamkeit. Die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs hängt maßgeblich von der Einhaltung der Nettogrenze ab.Für die Behandlung der Vorsteuer bei Geschenken gelten folgende Grundsätze:
- Vorsteuerabzug bei Einhaltung der Freigrenze: Wenn der Nettowert eines Geschenks die 35-Euro-Freigrenze nicht übersteigt und es sich um ein betrieblich veranlasstes Geschenk handelt, ist der Vorsteuerabzug aus dem Einkauf des Geschenks zulässig. Die gezahlte Umsatzsteuer kann somit als Vorsteuer geltend gemacht werden.
- Kein Vorsteuerabzug bei Überschreiten der Freigrenze: Überschreitet der Nettowert eines Geschenks die 35-Euro-Freigrenze, ist der Vorsteuerabzug aus dem Einkauf des Geschenks von vornherein nicht zulässig. Wurde die Vorsteuer dennoch abgezogen, muss dies korrigiert werden.
- Unentgeltliche Wertabgabe bei nachträglicher Nutzung: Wurde beim Erwerb eines Gegenstandes, der später als Geschenk über 35 Euro netto an einen Geschäftspartner gegeben wird, die Vorsteuer abgezogen, liegt eine sogenannte unentgeltliche Wertabgabe nach § 3 Abs. 1b UStG vor. In diesem Fall muss der Unternehmer Umsatzsteuer auf den Wert des Geschenks abführen, da der Gegenstand dem Unternehmen für private Zwecke entnommen wird (im weitesten Sinne) oder eben für Zwecke außerhalb des steuerbaren Bereichs.
Dies ist eine Korrektur des ursprünglich zulässigen Vorsteuerabzugs und stellt sicher, dass die Umsatzsteuerlast auf den privaten Konsum (oder die unentgeltliche Zuwendung) entfällt. Die Bemessungsgrundlage für diese Umsatzsteuer ist der Einkaufspreis des Geschenks zuzüglich der Nebenkosten oder, falls der Gegenstand bereits genutzt wurde, der Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt der Wertabgabe.
Die korrekte Buchung und Dokumentation der Vorsteuer ist essenziell, um Nachzahlungen oder Streitigkeiten mit dem Finanzamt zu vermeiden. Es ist ratsam, bei Unsicherheiten fachkundigen Rat einzuholen.
Was passiert, wenn ich die 35-Euro-Grenze pro Empfänger überschreite?
Geschenke über 35 Euro pro Empfänger und Wirtschaftsjahr sind nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig. Sie müssen dann als nicht abzugsfähige Betriebsausgabe gebucht werden, was bedeutet, dass sie den Gewinn nicht mindern und somit voll versteuert werden.
Muss ich auch kleine Werbegeschenke (Streuwerbeartikel) buchen?
Streuwerbeartikel, deren Wert pro Stück 10 Euro nicht übersteigt und die an eine Vielzahl von Empfängern verteilt werden, gelten in der Regel nicht als Geschenke im steuerlichen Sinne und müssen nicht einzeln dokumentiert werden. Sie werden als Werbeaufwand gebucht.
Wie lange müssen Belege und Aufzeichnungen zu Geschenken aufbewahrt werden?
Alle relevanten Unterlagen zu Geschenken, einschließlich der Empfängerdaten und des Anlasses, müssen zehn Jahre lang aufbewahrt werden, um den gesetzlichen Anforderungen der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufzeichnung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) zu entsprechen.
Kann ich Geschenke an Freiberufler oder Einzelunternehmer ebenfalls absetzen?
Ja, die Regelungen für Geschenke an Geschäftspartner gelten grundsätzlich auch für Geschenke an Freiberufler oder Einzelunternehmer, sofern diese im Rahmen der geschäftlichen Beziehung erfolgen und die steuerlichen Voraussetzungen (insbesondere die 35-Euro-Grenze und die Dokumentationspflichten) erfüllt sind.